Anlage Satzung Aufgrund DGSVO 25.5.2018

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Anlage zur Satzung wegen neuer Datenschutzbestimmungen ab 25. Mai 2018

Jedes Mitglied bekommt diese Anlage entweder im Postversand oder persönlich gegen
Unterschrift ausgehändigt. Mit der Mitgliedschaft wird diese Anlage zur Satzung anerkannt.
Bei Neuaufnahme wird diese Anlage mit der Satzung ausgehändigt und wird mit der
Überweisung des Mitgliedsbeitrages anerkannt.

1. Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene
Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der
Aufgaben des Vereins.

Folgende Daten werden ausschließlich gespeichert und verarbeitet:

Name, Vorname, Anschrift Geburtsdatum und Ort
Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax, Mobilfunkverbindung, Email Adresse
bei aktiven, passiven Mitgliedern und Funktionsträgern
Funktion im Verein Zeitpunkt des Eintritts in den Verein
Ehrungen
Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung
des Betroffenen erhoben.

2. Für das Beitragswesen wird des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen
(IBAN, BIC) gespeichert.

3. Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische
und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.

4. Aus Gründen der Bestandsverwaltung und Beitragserhebung werden die unter Ziff. 1
genannten persönlichen Daten im Umfang des Erforderlichen an den Regionalverband weitergeleitet.

5. Die Meldung von Vereinsmitgliedern und personenbezogenen Daten derselben
dürfen vom Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks an die Dachverbände
weitergegeben werden, ebenso an die maßgeblichen Bankinstitute. Der Verein stellt
sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur
Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, Austritt des
betroffenen Mitglieds oder erfolgtem Widerspruch die Daten unverzüglich gelöscht und
die Löschung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben wird. Im Übrigen werden die
Daten verstorbener Mitglieder am Ende des Geschäftsjahres gelöscht.

Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum
Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen
aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.

6. Der Verein informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seine
Homepage und durch Presseverlautbarungen über den Schutz der
personenbezogenen Daten des Vereins. Für die öffentliche Pressearbeit werden Bilder,
Namen und Platzierungen benötigt, sowie veröffentlicht. Die Mitglieder müssen, falls unerwünscht,
schriftlich für die Dauer der Mitgliedschaft widerrufen.

Stefan Schäfer Uwe Stolpmann
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender