Anlage zur Satzung wegen neuer Datenschutzbestimmungen ab 25. Mai 2018
Jedes Mitglied bekommt diese Anlage entweder im Postversand oder persönlich gegen
Unterschrift ausgehändigt. Mit der Mitgliedschaft wird diese Anlage zur Satzung anerkannt.
Bei Neuaufnahme wird diese Anlage mit der Satzung ausgehändigt und wird mit der
Überweisung des Mitgliedsbeitrages anerkannt.