Folgende Bestimmungen sind zu beachten*:
Status | Aufnahmegebühr | Jahresbeiträge |
---|---|---|
aktive Mitglieder | 100€ | 40€ |
passive Mitglieder Frauen | 25€ | 15€ |
passive Mitglieder Männer | 25€ | 25€ |
jugendliche Mitglieder | 0€ | 16€ |
Die Entrichtung der Jahresbeiträge erfolgt nur über das Bankeinzugsverfahren.
Die Aufnahmegebühr ist bei Aufnahme in den Verein sofort zu entrichten. Die Entrichtung der Jahresbeiträge erfolgt nur über Bankeinzugsverfahren.
Neu aufgenommene aktive Mitglieder, die im Besitze eines gültigen Jahresfischereischeines sind, müssen die Angelkarte für das Vereinsgewässer „Volkscher Weiher" erwerben.
Laut Fischereigesetz des Landes Baden-Württemberg ist seit dem 1.1.1981 die Sportfischerprüfung Voraussetzung für den Erwerb eines Jahresfischereischeines.
*Angaben ohne Gewähr